Wichtige Informationen
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Leider hat uns die Corona-Pandemie immer noch im Griff. Die Ausbreitung der Delta-Variante, vor allem unter Kindern und Jugendlichen, bereitet uns noch Sorgen.
Für Sie im Vorfeld die wichtigsten Informationen, wie mit der Pandemie derzeit im Schulbetrieb umgegangen wird:
* Ab Montag, 8. November 2021, gilt auch während des Unterrichts, während sonstiger
Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht
auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen
Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
* Diese erweiterte Maskenpflicht (OP-Maske) gilt seit den Herbstferien für alle geschlossenen
Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude (z. B. Gänge und Treppenhäuser) und die
Räumlichkeiten der Mittags-/Nachmittagsbetreuung.
* Der Kiosk ist derzeit aufgrund eines Krankheitsfalls vorübergehend geschlossen. Bitte geben
Sie Ihrem Kind eine entsprechende Verpflegung und genügend Getränke für den Schultag
mit.
* Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden.
Selbstverständlich darf freiwillig eine Maske getragen werden.
* Findet der Sportunterricht in geschlossenen Räumen statt, ist ebenfalls wieder eine Maske
zu tragen; im Freien wird darauf verzichtet.
* Regelmäßige Durchführung von Coronatests in der Mittelschule. Es wird mindestens drei
Mal pro Woche getestet. Die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer
Klasse werdem intensiviert. Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht
besucht hat, wird eine Woche lang an jedem Unterrichtstag per Selbsttest getestet.
* Selbstverständlich wird auf das regelmäßige Lüften, die Hygiene und genügend Abstand
nach wie vor sehr geachtet.
* Am Schulgelände gilt die 3G-Regel. Für Sie als Eltern bedeutet das: Sie dürfen das Schulge-
lände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind - ganz gleich, ob Sie zum
Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer
Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen
vereinbart haben.
* Die Schule ist rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen
3G-Nachweis zu kontrollieren. Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
* Sie werden künftig zeitnah und umfassend über den Schulmanager informiert. Aus diesem
Grund bitte ich Sie, sich dort anzumelden.
Bitte beachten Sie
die Elterninformationen
der Regierung!
Krankheits- und Erkältungssymptome.pdf
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3G Regel.pdf
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Elternbrief090921.pdf
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Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle eine gute Zeit.
Herzliche Grüße
Magdalena Perez-Moreno im Namen des gesamten Kollegiums